Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.